Die Lockerungen im Überblick:
- Der Mindestabstand wird auf 1 Meter gesenkt.
 - Indoor müssen pro KundIn nur mehr 10 m2 zur Verfügung stehen.
 - Nicht-öffentliche Sportstätten dürfen bis 24 Uhr geöffnet sein.
 - Auf nicht-öffentlichen Sportstätten ohne Personal vor Ort ist der 3G-Nachweis bereitzuhalten, muss aber nicht im Vorfeld nachgewiesen werden.
 - An öffentlichen Orten ist Sport zu jeder Zeit mit bis zu 16 Personen aus unterschiedlichen Haushalten zzgl. Kinder zulässig.
 - Die Anzeigepflicht für Veranstaltungen wird auf 17 Personen erhöht.
 - Die Ausnahme für Spitzensportveranstaltungen (200 outdoor/100 indoor) bleibt weiter bestehen.
 - Die Auslastung der Sitzplatzkapazitäten für ZuschauerInnen wird auf 75% erhöht.
 - Die TeilnehmerInnenzahl an betreuten Ferienlagern wird auf 50 TeilnehmerInnen erhöht.
 

