82 Tage nach dem letzten Turnier in Österreich, starten der heimische Pferdesport am 6. Juni wieder in die Freiluftsaison 2020! Das hat Österreichs Gesundheitsminister Rudolf Anschober am 27. Mai mit einer Novellierung der Covid 19-Lockerungsverordnung ermöglicht. Diese besagt, dass ab 29. Mai wieder Sportveranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmer erlaubt sind, ab 1. Juli im Freien sogar wieder mit bis zu 500.
Kleinere Turniere können in Österreich also wieder stattfinden. Wichtig ist hierbei die Info, dass „die für die Durchführung der Veranstaltung notwendigen Personen von der maximal zulässigen Personenanzahl auszunehmen sind“. Bedeutet: Richter, Parcoursbauer, Sprecher, Meldestelle usw. zählen nicht dazu. Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, sowie der 1-Meter-Abstand, sind weiterhin einzuhalten.
Ob mit den 100 erlaubten Personen, Teilnehmer und Zuseher oder nur Zuseher gemeint sind, konnten bis dato noch nicht eindeutig geklärt werden, auf der Seite der Bundessportorganisation Sport Austria heißt es dazu:
„Wettkämpfe und Sportveranstaltungen sind in Sportarten, in denen das Einhalten der Abstandsregel von zwei Metern gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben auch im Wettkampf gewährleistet ist, erlaubt. Es dürfen dabei bis 30. Juni maximal 100 TeilnehmerInnen, ausgenommen jene Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, mitwirken. Im Sportbereich sind das etwa SchiedsrichterInnen, MitarbeiterInnen der Organisationseinheit und SpielerInnen. Diese Regelung gilt nicht für die TeilnehmerInnen von Sportveranstaltungen wie z.B. Laufveranstaltungen oder Radrennen, bei denen keine bestimmte Zahl an TeilnehmerInnen für die Durchführung erforderlich ist. In diesem Fall darf die Gesamtzahl der TeilnehmerInnen (SportlerInnen und ZuseherInnen) 100 nicht überschreiten.“
Hier geht es zur der Lockerungs-Verordnung: www.ris.bka.gv.at