4. COVID - 19 Öffnungsverordnung Fassung gültig ab 19.5. bis einschließlich 30.6..2021 - Empfehlung des OEPS 18.5.2021

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In unserer gestrigen Aussendung hat sich ein kleiner redaktioneller Fehler eingeschlichen. Wir hatten auf die Startkarteninhaber vergessen.  

Bitte beachten Sie die nunmehrige Empfehlung die auch unserer Website unter https://www.oeps.at/de/aktuelles/COVID-19-Update-Oeffnungsverordung-Empfehlungen-fuer-PferdesportlerInnen  entnommen werden kann. 

Betreffend einer Startkartenausstellung wird auf den § 18 der ÖTO hingewiesen.

Weil Turniere nach wie vor nur als Veranstaltungen im und für den Spitzensport erlaubt sind können lizenzfreie Starter/innen leider nicht daran teilnehmen.