MEHR MITGLIEDER KÖNNEN IN DER HALLE TRAINIEREN
Aufgrund der intensiven Bemühungen des Österreichischen Pferdesportverbandes in Sachen Definition Spitzen-/Leistungssport wird es deutlich mehr Mitgliedern als bisher ermöglicht, in der Halle zu trainieren, um sich damit gezielt auf die Turniersaison vorbereiten zu können.
In den letzten Tagen und Wochen gingen im OEPS-Büro und bei unseren FunktionärInnen hunderte Anfragen heimischer PferdesportlerInnen aller Sparten ein. Sehr oft wurde die Ausstellung einer Bestätigung für Leistungs- und SpitzensportlerInnen beantragt, um damit auch wieder in der Halle trainieren zu dürfen.
In der aktuell gültigen Verordnung ist angegeben, dass „… wettkampforientierter Sport mit dem Ziel, nationale oder internationale Höchstleistungen hervorzubringen“ betrieben werden darf.
ABSTIMMUNGEN MIT DEN BEHÖRDEN
In den letzten Tagen hat es von Seiten des OEPS-Generalsekretärs Abstimmungen mit den zuständigen Behörden gegeben. Das Ziel war es, herauszufinden, welcher „größtmögliche Rahmen“ als Definition für Spitzen-/Leistungssport nunmehr von den Behörden akzeptiert wird.
Die intensiven Gespräche haben bewirkt, dass das OEPS-Direktorium in der kurzfristig für Freitag einberufenen Sitzung, die unten angeführten Ergänzungen zur aktuellen Definition beschlossen hat.
Selbstverständlich müssen die gültigen Corona-Regeln – Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen – ausnahmslos eingehalten werden!
DEFINITION LEISTUNGS- UND SPITZENSPORT
Ergänzend sei hier auf die Defintion von Leistungs- und Spitzensport hingewiesen: laut § 3 Z 6 BSFG 2017 bedeutet Leistungssport/Spitzensport: Wettkampforientierter Sport mit dem Ziel, nationale oder internationale Höchstleistungen hervorzubringen.
Für den Österreichischen Pferdesportverband sind SpitzensportlerInnen A- und B-Kadermitglieder aller Sparten und all jene PferdesportlerInnen, die eine aufrechte internationale Qualifikation nachweisen können.
Alle PferdesportlerInnen, die 2018, 2019 oder 2020 international gestartet sind oder eine gültige Lizenz der Stufe 2, 3 oder 4 der jeweiligen Sparte besitzen oder Mitglieder des OEPS-Talente-Teams sind, fallen in diese Regelung.
BEMÜHUNGEN DES OEPS TRAGEN FRÜCHTE
Diese für unsere Mitglieder so wichtige Ergänzung ist aufgrund der aktuellen Gesetzeslage nun möglich. Auch die Turnierveranstalter können somit entscheiden, ob sie die Veranstaltung bei der Behörde, natürlich unter Vorlage eines Corona-Präventionsplans, zur Genehmigung anmelden.
Aufgrund der Bemühungen des OEPS wird es damit deutlich mehr Mitgliedern als bisher ermöglicht, in der Halle zu trainieren, um sich auf die Turniersaison vorzubereiten.
Darüber hinaus stellen wir sicher, dass Turniere mit größter Wahrscheinlichkeit unter Einhaltung aller Corona-Vorschriften zukünftig abgehalten werden können.