Laut Direktoriumsbeschluss vom 27.05.2021 gelten ab sofort folgende Änderungen zur Abhaltung von Lizenzprüfungen:
Die Anmeldung zur Lizenzprüfung erfolgt direkt an das Büro des Kärntner Pferdesportverbandes. (KPSV).
Anmeldung einer Lizenzprüfung
…… Anmeldeformular
…… Kandidatenliste
…… Musterparcours – Lizenzprüfung
….. Beiblatt zum Lizenzantrag (nur notwendig, wenn die Lizenz über den Turnierweg geritten wird)
Im Rahmen der Lizenzprüfungen sind weitere Sonderprüfungen nach Genehmigung des Referats möglich.
Für die Abhaltung von Lizenzprüfungen gilt folgendes:
- Die Richter werden vom Kärntner Pferdesportverband (KPSV) eingeladen.
- Es kann auch ein Richter aus einem anderen Bundesland eingeladen werden.
- Die Kosten für den Richter betragen derzeit EUR 100,00 + KM-Geld (EUR 0,42).
Organisation und Wissenswertes:
Die beabsichtigte Prüfung muss mindestens 4 Wochen vorher beim KPSV unter Angabe eines Ersatztermins (mittels Formblatt - siehe Download oben) angemeldet werden.
Die Teilnehmerliste/Kandidatenliste (Formblatt - siehe Download oben) bitte rechtzeitig - 3 Wochen vorher - an den KPSV senden.
Die Prüfung wird nur genehmigt, wenn alle erforderlichen Unterlagen bis spätestens 1 Woche vor Prüfungstermin im KPSV eingelangt sind.
Die Anmeldung der einzelnen Teilnehmer zur Lizenzprüfung erfolgt direkt an den KPSV (Formblatt), mit einer Überweisung von derzeit EUR 120,00 pro Teilnehmer im Voraus, bei mindestens 5 Teilnehmern.
Damit werden die Kosten der Richter und der Rettung / Notarzt übernommen, sowie die Prüfungsgebühr.
Findet gleichzeitig eine Sonderprüfung für Reiterpass und Reiternadel statt, wird ein Richter bezahlt und die Kosten von Rettung / Notarzt werden mit dem Veranstalter geteilt.
Erst nach Einlangen der Prüfungsgebühr und nach Vorlage aller Unterlagen, wird die Prüfung genehmigt.
Lizenzprüfungen werden nur für Vereine bzw. Betriebe genehmigt, welche die Anforderungen laut ÖTO erfüllen und in die Liste für Lizenzveranstalter des KPSV aufgenommen worden sind.
Wenn die Richter am Prüfungstag Mängel feststellen, wird die Prüfung nicht abgenommen.
- Die Anlage und das Hindernismaterial muss den Bestimmungen der ÖTO für Springen der Klasse A entsprechen. (keine schiefen Wiesen mit Matschlöchern, unprofessionelles Hindernismaterial, Sprünge müssen nummeriert und ausgeflaggt werden) Mindestmaß: 20 x60m
- Das Dressurviereck muss die Originalmaße 20x40m aufweisen und korrekt abgegrenzt sein.
- Die Anwesenheit eines offiziellen Rettungsfahrzeuges oder eines Notarztes während der Springprüfung ist sicherzustellen.
- Der Name des Notarztes ist dem Kärntner PSV spätestens 1 Woche vor Prüfungstermin schriftlich bekannt zu geben.
Für den Landesfachverband:
Markus Remer – Präsident
Ing.Elfriede Hazrati - Richterreferentin